Ablauf der Begleitung

Eine besondere, charakteristische Betätigung der barmherzigen Brüder bildete seit der Gründung stets die Sorge für Leib und Seele der Verbrecher unmittelbar vor und nach ihrer Hinrichtung.
Obschon die Todesstrafe in der ganzen Schweiz aufgehoben war, bestimmten doch die Statuten von 1878 in der Voraussicht ihre Wiedereinführung in Uri.
Am Abend vor der Hinrichtung sowie auch am Exekutionstag selbst und während des Todesganges, sammelten zwei Mitbrüder für Delinquenten Opfer, woraus die Begräbnisunkosten bestritten und der Überschuss zum Seelenheil des Hingerichteten verwendet wurde.
Am Tage der Hinrichtung wurde von sechs bis zehn Uhr morgens im Oratorium oder in der Pfarrkirche das hochwürdigste Gut ausgesetzt, vor welchem die Mitbrüder, je vier alle Stunden, ihre Andacht abhielten.
Wenn der Verurteilte zur Richtstätte ausgeführt wurde, begleiteten ihn sämtliche Mitbrüder der Bruderschaft im Habit, so auch seinen Leichnam zur Beerdigung, falls ihm ein christliches Begräbnis bewilligt wurde.
Beim Gang zur Richtstätte, der jeweils mittags 12 Uhr unter den schaurigen Klängen des Armsünderglöckleins auf dem Turm angetreten wurde, trugen die barmherzigen Brüder dem traurig düsteren Zug ihr grosses Kreuz voran und folgten demselben, das Haupt durch eine schwarze Kapuze (Gugel) verhüllt, die nur für die Augen zwei kleine Öffnungen hatte, und deren unteres Ende in Form eines Zwickels bis tief auf die Brust hinabreichte.
Abbildung im historischen Amtsblatt von Uri 1922: In der Hand führte jeder Bruder einen schwarzen, mannshohen Stab, auf dessen oberem Ende ein kleiner, weisser Totenkopf über zwei gekreuzten Kennelknochen sass.



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