Unterstützung

Neben den religiösen "Dienstleistungen" war die Unterstützung von Auszubildenden zumindest ab 1805 (die "Frommen Stiftungen" erschienen erst ab diesem Jahr in der Rechnung, gehen aber sicher ins 18. Jht. zurück) ein wichtiges soziales Anliegen.

Mit der Statutenrevision 1922 wurde der Kreis der Beitragsberechtigten auf Priesteramts-Kandidaten beschränkt. Die erhaltenen Statuten von 1754 (Abschrift), 1835, 1878 und 1922 ergeben einen guten Einblick in die Entwicklung dieser Bruderschaft. .

Unterstützungsgelder Berufslehren

Im 19. Jahrhundert aber waren die Unterstützungsgelder für alle Berufslehren erhältlich und sogar nötig, denn in der Regel musste der Lehrmeister honoriert werden. An Berufen tauchen auf: Glätterin, Näherin, Kaminfeger, Spengler, Bäcker/Konditor etc. Auch der Ankauf z.B. einer Nähmaschine wurde unterstützt. Da die Barmherzigen Brüder über das Wohlverhalten ihrer Stipendiaten genau orientiert sein wollten, enthalten die Akten einige Zeugnisse und Lehrverträge. Von 1882 ist ein Vertrag r eine Schneiderlehre vorhanden. Eine Anna Indergand wird von Frau Katharina Ziegler für insgesamt 120 Franken während anderthalb Jahren zur Schneiderin ausgebildet. Die Lehrtochter hat "gehorsam, treu und fleissig" zu sein. Im Lehrgeld ist eine anständige Kost inbegriffen!

Vergabungen an Priesterkandidaten

Die Statutenrevision 1922 schränkte die Vergabung von Stipendien auf Priesteramtskandidaten ein, weil seit 1909 der kantonale Gewerbeverein mit dem "Lehrlings-Patronat" und seit 1921 mit dem Gesetz über das Lehrlingswesen Ausbildung und Schutz der Lehrlinge grosse Fortschritte gemacht hatten.


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